Aktenzeichen: | S 1 KR 410/13 |
Entscheidungsdatum: | 12.09.2014 |
Gericht: | SG Saarland |
Ergebnis: | positiv |
Ergebnis-Typ: | > BVerfG |
Therapie: | Galvano- und/oder Hyperthermietherapie |
Indikation | Prostatakarzinom Stadium IV |
Schweregrad: | hinreichend |
Alternativen: |
nicht verfügbar Die Erhaltung des guten Allgemeinzustands ist nur durch die begehrten Therapien zu erreichen. |
Eignung: |
ja Therapien sind zwingend notwendig, um ein weiteres menschenwürdiges Überleben des Klägers jedenfalls für einen gewissen Zeitraum zu sichern. |
Bemerkung: | Das Gericht entscheidet hier unter Bezugnahme auf den Nikolaus-Beschluss, dass die Therapie alternativlos und geeignet ist, obwohl sie genau wie die Standardtherapie nur palliativ wirkt, also keine Aussicht auf Heilung besteht. Das Gericht erkennt einen positiven Einfluss auf den Krankheitsverlauf allerdings schon darin, dass nur durch die additive Anwendung der begehrten Therapie "menschenwürdiges Überleben" möglich sei. Dies dürfte im Widerspruch zur Rechtsprechung des BVerfG stehen (zuletzt 1 BvR 2045/23, 26.02.2013 - hier in der Datenbank). |
Letzte Instanz: | 21.10.2015 - LSG Saarland L 2 KR 189/14 |