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BVerfG: Nikolaus-Anspruch nur bei höchster Lebensgefahr

Das BVerfG hat seine Nikolaus-Rechtsprechung dahingehend konkretisiert, dass die verfassungsunmittelbare Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen, nicht aber bei damit wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankungen entsteht. Das hatte das BSG in ständiger Rechtsprechung angenommen. Auch der Gesetzgeber war bei der "Umsetzung" des Nikolaus-Beschlusses mit Einführung des § 2 Abs. 1a SGB V davon ausgegangen.

28.05.2017 -