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Aktenzeichen:  L 4 KR 136/15 
Entscheidungsdatum:  09.11.2016 
Gericht:  LSG Bayern
Ergebnis:  negativ 
Therapie:  stationäre Liposuktion 
Indikation  Lipödem vom Becken-Beintyp 
Eignung:  nein

Bisher sei der kurative Erfolg der Liposuktion nicht einwandfrei erwiesen; der GBA beschäftige sich damit zurzeit im Verfahren nach § 137c Abs. 1 SGB V.
Verfahrensgang: 
     

     

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