Aktenzeichen: | L 6 KR 87/12 S 3 |
Entscheidungsdatum: | 10.05.2016 |
Gericht: | LSG Mecklenburg-Vorpommern |
Ergebnis: | negativ |
Therapie: | Arzneimittel BK-RiV (Bio Complex-Reaktionsmuster in Vertebratenzellen) |
Indikation | Lipoblastom (gutartiger Tumor im Bereich des Unterkiefers) |
Schweregrad: |
hinreichend Der Senat "neigt" hier jedenfalls zur Annahme einer der lebensbedrohlichen wertungsmäßig vergleichbaren Krankheit |
Alternativen: |
verfügbar chirurgische Behandlung und Chemotherapie, andere zugelassene Medikamente |
Eignung: |
nein Die durch den Hersteller vorgelegten Daten seien lückenhaft. Zudem gebe es bisher keine Anwendung bei Patienten mit derselben Tumorerkrankung. Das Präparat sei auch immer zusätzlich zu den Standardtherapien zur Anwendung gekommen, sodass der Nutzen nicht losgelöst davon ermittelt werden könne. Ein vorgelegtes Gutachten kam ebenfalls nicht zu einer validen Aussage über die Wirksamkeit. |
Verfahrensgang: |