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Aktenzeichen:  L 4 KR 4368/15 
Entscheidungsdatum:  29.04.2016 
Gericht:  LSG Baden-Württemberg
Ergebnis:  negativ 
Therapie:  Behandlung und Versorgung mit Cannabisblüten 
Indikation  Morbus Crohn 
Schweregrad:  nicht hinreichend

Zwar sei Morbus Crohn eine die Lebensqualität beeinträchtigende Krankheit, es fehle aber an einer von der Rechtsprechung geforderten akuten Notstandssituation.
Verfahrensgang: 
     

     

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