Aktenzeichen: | L 5 KR 4217/14 |
Entscheidungsdatum: | 27.07.2016 |
Gericht: | LSG Baden-Württemberg |
Ergebnis: | negativ |
Therapie: | kombinierte Krebstherapie: Hyperthermie, Vitamin-C-Infusionen und Thymuspräparate |
Indikation | fortgeschrittenes Adenokarzinom des ösophagogastralen Übergangs (AEG) Karzinom mit Leber- und Lymphknotenmetastasen |
Eignung: |
nein Der Senat stützt sich bei Ablehnung der Eignung der Hyperthermie auf das vorliegende MDK-Gutachten und hebt dabei insbesondere die unterschiede zwischen wissenschaftlicher und Elektro-Hyperthermie hervor. Für die Elektro-Hyperthermie seien ausreichende Belege für die Wirksamkeit weder generell noch im konkreten Fall nicht vorhanden. Die persönliche Erfahrung der behandelnden Ärzte reiche nicht aus. Auch für die Thymuspräparate und die Vitamin-C-Infusionen liegen nach Auffassung des Senats keine Wirksamkeitsnachweise vor. |
Bemerkung: | Der Senat schließt sich der Auffassung des BSG an, dass für Ansprüche aus grundrechtsorientierter Auslegung oder § 2 Abs. 1a SGB V kein Raum mehr ist, wenn der GBA zur begehrten Untersuchungs- oder Behandlungsmethode bereits ein negatives Votum abgegeben hat. |
Verfahrensgang: |