Aktenzeichen: | L 5 KR 105/16 B ER |
Entscheidungsdatum: | 08.07.2016 |
Gericht: | LSG Schleswig-Holstein |
einstw. Rechtsschutz: | ER |
Ergebnis: | positiv |
Therapie: | Stopflow-Chemotherapie |
Indikation | inoperables fortgeschrittenes Magenkarzinom (Stadium IV) |
Schweregrad: | hinreichend |
Alternativen: |
nicht verfügbar Wegen Unverträglichkeit der Chemotherapie nach FOLFOX- oder FOLFIRI-Regime bleibt als Behandlungsalternative nur eine palliative Chemotherapie mit Ramucirumab. Allerdings bedarf es dazu ein bestimmten Lebersyntheseleistung, die im einstweiligen Rechtsschutz nicht festgestellt werden kann. Allerdings geht die Kammer aufgrund der Metastasen in der Leber davon aus, dass die Anwendbarkeit und Wirksamkeit der Therapie unwahrscheinlich ist. |
Eignung: |
ja Aufgrund der Schwere der Krankheit lässt die Kammer öffentlich zugängliche Studien eines Klinikums und die erfolgreiche Behandlung von 300 betroffenen Patienten in einem anderen Klinikum ausreichen. |
Verfahrensgang: |