Aktenzeichen: | L 4 KR 3748/13 |
Entscheidungsdatum: | 16.10.2015 |
Gericht: | LSG Baden-Württemberg |
Ergebnis: | positiv |
Therapie: | allogene Blutstammzellen Transplantation |
Indikation | akute myeloische Leukämie (AML) aus myelodysplastischem Syndrom (MDS) |
Schweregrad: | hinreichend |
Alternativen: |
nicht verfügbar nur palliative Ansätze (Schmerzlinderung, Infektionsbehandlung, Blutzellersatz) |
Eignung: |
ja Der Senat beruft sich auf eingeholte Gutachten, die auch auf Grundlage von diversen wissenschaftlichen Veröffentlichungen eine - wenn auch geringe - Heilungschance bestätigten. Damit hätte die Behandlung eine kurative und damit über die nur palliativ wirkende Standardtherapie hinausgehende Wirkung. Zudem gehörte der behandelnde Arzt einem hochspezialisierten Behandlungszentraum an, das bereits Erkenntnisse über die Therapie gewonnen hatte. Die Anforderungen an die Belege für die Wirksamkeit seien aufgrund der fortgeschrittenen Krankheit und des schlechten Gesundheitszustandes erheblich abgesenkt. |
Verfahrensgang: |