Aktenzeichen: | L 1 KR 221/15 B ER |
Entscheidungsdatum: | 04.05.2015 |
Gericht: | LSG Berlin-Brandenburg |
einstw. Rechtsschutz: | ER |
Ergebnis: | positiv |
Ergebnis-Typ: | > BVerfG |
Therapie: | Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten |
Indikation | Tumor des Zungengrundes |
Schweregrad: |
hinreichend Der Senat beruft sich auf ein Gutachten aus einem anderen Verfahren, aus dem hervorgehe, dass Kachexien häufig bei Kopf-Hals-Tumoren beobachtet würden und dass in solchen Fällen ohne Behandlung mit dem Eintritt des Todes nach sechs Monaten gerechnet werden müsse. |
Alternativen: |
nicht verfügbar Der Senat ist nicht davon überzeugt, dass die vom MDK vorgeschlagenen Alternativen ausreichend und geeignet sind. |
Eignung: |
ja Die Erfolgsaussicht könne aufgrund der grundsätzlich anerkannten Wirkung von Cannabis bei Übelkeit und Erbrechen nicht ausgeschlossen werden. |
Bemerkung: | Der Senat entscheidet hier im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes aufgrund der schwerwiegenden Gefahren für die Gesundheit der Antragstellerin zu ihren Gunsten. Dabei bleibt die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen deutlich hinter den Anforderungen des BVerfG zurück. |
Verfahrensgang: |