Aktenzeichen: | L 16 KR 50/15 B ER |
Entscheidungsdatum: | 04.05.2015 |
Gericht: | LSG Nordrhein-Westfalen |
einstw. Rechtsschutz: | ER |
Ergebnis: | negativ |
Therapie: | Arzneimittel mit dem Wirkstoff Rituximab |
Indikation | u.a. chronische Polyarthritis sowie Autoimmunhepatitis |
Schweregrad: |
nicht hinreichend Die vom SG in erster Instanz angeführte nachhaltige Beeinträchtigung der Lebensqualität reicht nicht aus. |
Alternativen: |
verfügbar auch hinsichtlich der Autoimmunhepatitis verfügbar |
Bemerkung: | Der Senat hat zudem einen Off-Label-Use abgelehnt, da keine Phase-III-Studie oder ebenso aussagekräftige wissenschaftliche Erkenntnisse zur Wirksamkeit der Therapie vorliegen. Ein Seltenheitsfall wird ebenfalls abgelehnt. |
Verfahrensgang: |