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Aktenzeichen:  L 16 KR 50/15 B ER 
Entscheidungsdatum:  04.05.2015 
Gericht:  LSG Nordrhein-Westfalen
einstw. Rechtsschutz:  ER 
Ergebnis:  negativ 
Therapie:  Arzneimittel mit dem Wirkstoff Rituximab 
Indikation  u.a. chronische Polyarthritis sowie Autoimmunhepatitis 
Schweregrad:  nicht hinreichend

Die vom SG in erster Instanz angeführte nachhaltige Beeinträchtigung der Lebensqualität reicht nicht aus.
Alternativen:  verfügbar

auch hinsichtlich der Autoimmunhepatitis verfügbar
Bemerkung:  Der Senat hat zudem einen Off-Label-Use abgelehnt, da keine Phase-III-Studie oder ebenso aussagekräftige wissenschaftliche Erkenntnisse zur Wirksamkeit der Therapie vorliegen. Ein Seltenheitsfall wird ebenfalls abgelehnt. 
Verfahrensgang: 
     

     

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