Aktenzeichen: | L 6 KR 175/12 |
Entscheidungsdatum: | 24.03.2015 |
Gericht: | LSG Thüringen |
Ergebnis: | negativ |
Therapie: | Behandlung mit onkolytischen Viren MTH-68/H in Ungarn und Deutschland |
Indikation | ausgedehntes Astrozytom WHO Grad III |
Schweregrad: | hinreichend |
Alternativen: |
verfügbar Palliative Standardtherapie ist die Behandlung mit CCNU und Valproinsäure. |
Eignung: |
nein Die Behandlung mit MTH-68/H müsste wegen der verfügbaren palliativen Standardtherapie kurative Wirkung haben. Nach Überzeugung des Senats lagen dafür keine hinreichenden Indizien vor. |
Bemerkung: | Der Senat hat neben der Behandlung in Ungarn auch die Fortführung der Behandlung in Deutschland mit MTH-68/H als so bezeichnetem Tumorimpfstoff abgelehnt. Zum einen lehnt er mangels Zulassung in Deutschland (möglw. aber in Ungarn) einen Off-Label-Use ab. Zum anderen verweist er zu den "verfassungsrechtlich zu berücksichtigende[n] Aspekte[n]" auf die o.g. Ausführungen. |
Verfahrensgang: |