Aktenzeichen: | B 1 KR 15/14 R |
Entscheidungsdatum: | 09.09.2015 |
Gericht: | BSG Kassel |
Ergebnis: | negativ |
Therapie: | Polkörperdiagnostik (PKD - genetische Präfertiliserungsdiagnostik) |
Indikation | X-chromosomal-rezessiver Gendefekt |
Bemerkung: | Die Klägerin beantrag die Diagnostik um eine schwere, zum Tode führende Behinderung männlicher Nachkommen auszuschließen. Das BSG führt dazu aus, dass die gezielte Vernichtung von im Werden begriffenem, mi einem definierten Gendefekt belastetem neuen Leben offenkundig keine Maßnahme zu dessen Erhaltung, sondern zu dessen Verhinderung sei. Ein "Nikolaus-Anspruch" scheide demnach aus. |
Verfahrensgang: |