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Aktenzeichen:  L 8 KR 339/11 
Entscheidungsdatum:  29.01.2015 
Gericht:  LSG Hessen
Ergebnis:  negativ 
Therapie:  Liposuktion beider Oberschenkel 
Indikation  Reithosen-Phänomen; nach Gutachten: Lipodystrophie (Fettverteilungsstörung) und Lymphödem (Störung des Lymphabflusses) 
Schweregrad:  nicht hinreichend
Bemerkung:  Der Ausnahmefall des Systemversagens wird ebenfalls verneint. 
Verfahrensgang: 
     

     

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