Aktenzeichen: | L 5 KR 2013/15 B ER |
Entscheidungsdatum: | 12.11.2015 |
Gericht: | LSG Schleswig-Holstein |
einstw. Rechtsschutz: | ER |
Ergebnis: | negativ |
Therapie: | Mehrstufige Krebstherapie (u.a. Hyperthermiebehanldung und Maintrac) |
Indikation | Mammakarzinom (triple neg. G3-Karzinom) |
Schweregrad: |
nicht hinreichend Die Antragstellerin hat keine ausreichenden Angaben gemacht, um Ausprägung und Schweregrad der vorliegenden Erkrankung festzustellen. |
Eignung: |
nein Allein die Behauptung des behandelnden Arztes, bei anderen Patienten mit der angestrebten Therapie gute Erfahrungen gemacht zu haben, genügt nicht den Anforderungen des § 2 Abs. 1a SGB V. |
Bemerkung: | Eine Entscheidung in der Sache konnte hier gar nicht getroffen werden, da die Antragstellerin weder im Verwaltungs- noch im Gerichtsverfahren ausreichende Angaben hinsichtlich ihres konkreten Gesundheitszustandes und der Eignung der angestrebten Therapie gemacht hat. Der Senat konnte im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes deshalb weder Anordnungsanspruch noch Anordnugnsgrund feststellen. |
Verfahrensgang: |