Aktenzeichen: | L 6 KR 108/12 |
Entscheidungsdatum: | 16.10.2014 |
Gericht: | LSG Sachsen-Anhalt |
Ergebnis: | negativ |
Therapie: | Protonentherapie |
Indikation | Prostatakarzinom (metastasierend) |
Schweregrad: | hinreichend |
Alternativen: |
verfügbar Zur Behandlung des Prostatakarzinoms ist die Chemotherapie die schulmedizinische Standardtherapie. Der Senat hält das Argument des Klägers, die Protonentherapie sei wirksamer und weise schwächere Nebenwirkungen auf nicht für überzeugend belegt. Vielmehr sieht der Senat gestützt auf die Aussagen Sachverständiger die Intensivierung der Chemotherapie als vordringliche Therapie an. |
Verfahrensgang: |