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Aktenzeichen:  L 1 KR 140/14 
Entscheidungsdatum:  21.08.2014 
Gericht:  LSG Nordrhein-Westfalen
Ergebnis:  negativ 
Therapie:  Kopforthese 
Indikation  Schädelasymmetrie / Schädeldeformität (Plagiozephalus) 
Schweregrad:  nicht hinreichend
Bemerkung:  Der Senat stellt zudem fest, dass weder ein Ausnahmefall des Systemversagens noch ein Seltenheitsfall vorliegen. 
Verfahrensgang:   

 

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