Aktenzeichen: | L 1 KR 167/14 B ER |
Entscheidungsdatum: | 24.06.2014 |
Gericht: | LSG Berlin-Brandenburg |
einstw. Rechtsschutz: | ER |
Ergebnis: | positiv |
Therapie: | Remicade (Wirkstoff: Infliximab) |
Indikation | intraokulare Entzündung |
Schweregrad: |
hinreichend Nach der ärztlichen Stellungnahme bestand beidseits Erblindungsgefahr. |
Alternativen: |
nicht verfügbar Eine grundsätzlich mögliche Therapieumstellung oder -Unterbrechung wird vom Gericht mit Hinweis auf die damit verbundenen Gefahren für die Sehfähigkeit des Antragstellers als nicht zumutbar angesehen. |
Verfahrensgang: |