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Aktenzeichen:  L 4 KR 286/13 
Entscheidungsdatum:  02.04.2014 
Gericht:  LSG Nordrhein-Westfalen
Ergebnis:  negativ 
Therapie:  Botoxbehandlung (Injektionsbehandlung mit Botulinumtoxin A) 
Indikation  Kopfschmerz nach Kryodenervation des Nervus occipitalis major u.a. 
Schweregrad:  nicht hinreichend

Das Gericht stellt fest, dass Kopfschmerzen zwar eine massive Belastung bedeuten mögen, jedoch hier nicht lebensbedrohlich oder wertungsmäßig damit vergleichbar seien.
Verfahrensgang: 
     

     

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