Aktenzeichen: | S 38 KA 188/13 |
Entscheidungsdatum: | 12.02.2014 |
Gericht: | SG München |
Ergebnis: | positiv |
Ergebnis-Typ: | > BVerfG |
Therapie: | Dronabinol zur Symptomkomtrolle: Appetitlosigkeit, Antimese Gewichtsverlust |
Indikation | Ovarialkarzinom |
Schweregrad: |
hinreichend Keine Krebserkrankung im Anfangsstadium - Notstandsähnliche Situation angesichts fortschreitender Metastasierung im Bauchraum. |
Alternativen: |
nicht verfügbar Hochdosierte B-Vitamine, Pepsinwein, Ambra D 6 oder Bitterstern waren im konkreten Fall nicht anwendbar, da die Verdauungsfunktion durch ausgedehnte abdominelle Metastasierung. |
Eignung: |
ja Wird auch im stationären Bereich angewendet. |
Bemerkung: | Dass mit Dronabinol nicht die Haupterkrankung, sondern lediglich Begleitsymptome behandelt wurden ist nach Auffassung der Kammer unschädlich (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.09.2010, Az. L 6 KR 286/09). Zunächst sei es bei einem derart komplexen und schweren Krankheitsbild sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, zu differenzieren und abzuschichten, welche Therapie/Verordnung der Behandlung der Grunderkrankung welche der Behandlung von Begleitsymptomen diene. Erforderlich sei mit Verweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 06.02.2007, Az 1 BvR 3101/06 aber ein mittelbarer Zusammenhang zwischen dem Therapiegrund/Verordnungsgrund und der Haupterkrankung sowie, dass der Therapiegrund/Verordnungsgrund einen bedeutenden Faktor im Gesamtrisikoprofil darstelle. |
Verfahrensgang: |