Aktenzeichen: | L 11 SF 74/13 ER |
Entscheidungsdatum: | 28.06.2013 |
Gericht: | LSG Nordrhein-Westfalen |
einstw. Rechtsschutz: | ER |
Ergebnis: | positiv |
Therapie: | Myozyme |
Indikation | Morbus Pompe |
Schweregrad: | hinreichend |
Alternativen: | nicht verfügbar |
Eignung: | ja |
Bemerkung: | Myozyme ist als Enzymtherapie die einzige Methode zur Behandlung der Stoffwechselerkrankung Morbus Pumpe. Das Schweizerische Bundesgericht hatte mit seinem Urteil vom 23.11.2010 festgestellt, dass die Jahrestherapiekosten von 500.000 SFr. In keinem Verhältnis zu dem mit der Behandlung einhergehenden Nutzen stünden. Die Leistung vom Mail sein müsse daher nicht von der Krankenversicherung getragen werden. In dem Verfahren vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte die Krankenkasse die Leistung von Myozyme mit derselben Argumentation verweigert. Das Landessozialgericht hat mit seiner Entscheidung klargestellt, dass der Gesetzgeber keine finanzielle Obergrenze für die Leistung einer wirksamen alternativlosen Behandlungsmethode gesetzt hat. |
Verfahrensgang: |