Aktenzeichen: | L 11 KR 3897/11 |
Entscheidungsdatum: | 18.06.2013 |
Gericht: | LSG Baden-Württemberg |
Ergebnis: | positiv |
Ergebnis-Typ: | > BVerfG |
Therapie: | Kostenerstattung für Aufenthalt in einem Diabetis-Dorf |
Indikation | dysregulativer Diabetes Mellitus Typ I |
Schweregrad: |
hinreichend Es bestand die akute Gefahr diabetischer Entgleisung mit ketoazidotischem Koma, welches potentiell tödlich verlaufen kann, sowie die Gefahr des vorzeitigen Eintritts von Spätkomplikation durch die dauerhaft erhöhte Stoffwechsellage. |
Alternativen: |
nicht verfügbar Alle schulmedizinischen Behandlungsversuche waren gescheitert. |
Eignung: | ja |
Bemerkung: | Die vorzunehmende grundrechtskonforme Auslegung erfordert nicht nur die Übernahme der reinen Behandlungskosten sondern auch die damit einhergehenden Unterkunfts- und Verpflegungskosten. |
Verfahrensgang: |