Aktenzeichen: | S 12 KA 462/11 |
Entscheidungsdatum: | 31.05.2013 |
Gericht: | SG Marburg |
Ergebnis: | negativ |
Therapie: | Leukonorm |
Indikation | Larynxpapillomatose als Folge einer Infektion mit einem humanen Papillomavirus |
Schweregrad: |
hinreichend wird unterstellt |
Alternativen: |
verfügbar Es handelt sich nicht um eine primäre Behandlungsmethode, sondern um eine Begleitmedikation. Leukonorm dient allein der vorbeugenden Therapie und damit nur der Unterstützung anderer therapeutischer Maßnahmen aber nicht unmittelbar zur Behandlung der lebensbedrohlichen Krankheit selbst. |
Verfahrensgang: |