Aktenzeichen: | L 10 KR 13/06 |
Entscheidungsdatum: | 17.06.2010 |
Gericht: | LSG Sachsen-Anhalt |
Ergebnis: | negativ |
Therapie: | ambulante Botulinumotoxin A (BTA)-Therapie |
Indikation | Adduktorenspasmus des Oberschenkels |
Schweregrad: | nicht hinreichend |
Alternativen: | nicht verfügbar |
Eignung: |
nein Die Methode bekämpft nur die Symptome, von daher fehle es an der notwendigen Aussicht auf Heilung. |
Bemerkung: | Da der Kläger ohne die streitige Behandlung zuletzt auf einen Rollstuhl angewiesen war, also eine wesentliche Körperfunktion nicht mehr ausgeführt werden konnte, könnte hier auch eine notstandsähnliche oder zumindest gleich zu bewertende Situation vorliegen. Zudem spricht das BVerfG von einem spürbar positiven Verlauf der Krankheit und nicht ausschließlich von Aussicht auf Heilung. Dies schließt die Bekämpfung der Symptome zumindest nicht aus. |
Letzte Instanz: | 08.11.2011 - BSG Kassel B 1 KR 19/10 R |