Aktenzeichen: | S 35 KR 118/10 |
Entscheidungsdatum: | 17.01.2013 |
Gericht: | SG Hamburg |
Ergebnis: | positiv |
Therapie: | allogene Stammzelltransplantation |
Indikation | Myelodysplastisches Syndrom (Reifungsstörung der Blutzellenreihen im Knochenmark) |
Schweregrad: |
hinreichend Die Lebenserwartung der Patientin lag bei unter einem Jahr. |
Alternativen: | nicht verfügbar |
Eignung: |
ja voraussichtlicher Heilungserfolg zu 50% |
Bemerkung: | Das Gericht sieht den Leistungsanspruch der Versicherten gegen die GKV bereits aus § 2 Abs. 1 SGB V i.V.m. § 137 c SGB V im stationären Bereich bereits für begründet an und sieht in der allogenen Stammzelltransplantation keine neue Behandlungs- und Untersuchungsmethode. |
Verfahrensgang: |