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Aktenzeichen:  L 5 KR 49/10 
Entscheidungsdatum:  12.01.2012 
Gericht:  LSG Schleswig-Holstein
Ergebnis:  negativ 
Therapie:  Kombinationsbehandlung aus Elektrohyperthermie und dendritischer Zell-Immuntherapie 
Indikation  Leiomyosarkom und Rezidive 
Schweregrad:  hinreichend
Alternativen:  verfügbar

Chemotherapie und chirurgische Behandlung
Eignung:  nein
Bemerkung:  Ebenfalls kein Anspruch hinsichtlich der Hyperthermiebehandlung einzeln, da diese nicht als alleinige Therapie eingesetzt wird, sondern immer in Kombination mit einer anderen Maßnahme erfolgt. 
Verfahrensgang:   

 

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