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Aktenzeichen:  1 BvR 827/09 
Entscheidungsdatum:  30.06.2009 
Gericht:  BVerfG Karlsruhe
Ergebnis:  negativ 
Schweregrad:  nicht hinreichend
Bemerkung:  Entscheidung ist nicht veröffentlicht; Entscheidungsergebnis zitiert nach juris zu BSG, Urt. v. 05.11.2008, B 6 KA 63/07 R 
Verfahrensgang: 
     

     

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