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Aktenzeichen:  L 11 KR 3126/08 
Entscheidungsdatum:  27.01.2009 
Gericht:  LSG Baden-Württemberg
Ergebnis:  negativ 
Therapie:  Epilationsbehandlung zur Entfernung der Gesichtsbehaarung bei einer Transsexuellen - drohende psychische Schäden 
Schweregrad:  nicht hinreichend
Verfahrensgang:   

 

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