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Aktenzeichen:  1 BvR 316/09 
Entscheidungsdatum:  19.03.2009 
Gericht:  BVerfG Karlsruhe
Ergebnis:  sonstig 
Therapie:  Elektro-Tiefenhyerpthermie und dendritische Zellen 
Indikation  Glioblastom Grad IV 
Schweregrad:  hinreichend
Bemerkung:  Zurückverweisung, da sich der grundrechtliche Schutz aus Art. 2 I, II GG auch auf die Auslegung des einschlägigen Verfahrensrechtes auswirken müsse (hier: Verletzung des Antragserfodernis könne bei der gegebenen Therapie keine Auswirkungen auf den Sachleistungsanspruch für Zeiten nach der Antragstellung bzw. Bescheidung mehr haben) 
Verfahrensgang:   

 

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