Aktenzeichen: | L 11 KR 3564/08 |
Entscheidungsdatum: | 24.03.2009 |
Gericht: | LSG Baden-Württemberg |
Ergebnis: | negativ |
Therapie: | Cyber-Loop-Therapie |
Indikation | Multiple Sklerose in sekundär-progendienter Verlaufsform |
Schweregrad: |
nicht hinreichend Multiple Sklerose ist zwar schwerwiegende Erkrankung, aber in sekundär-progendienter Verlaufsform keine lebensbedrohende oder regelmäßig tödlich verlaufende oder in ihrem Schweregrad ähnliche Erkrankung, |
Alternativen: | verfügbar |
Eignung: |
nein Schon deshalb, weil der GBA zu dem Ergebnis gelangt ist, dass nach dem maßgeblichen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse medizinische Notwendigkeit, diagnostischer oder therapeutischer Nutzen sowie Wirtschaftlichkeit nicht hinreichend gesichert sind, und er deshalb eine negative Bewertung abgegeben hat. Somit kein Wirksamkeitsnachweis im Einzelfall mehr möglich. |
Verfahrensgang: |