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Aktenzeichen:  L 11 KR 46/07 
Entscheidungsdatum:  07.05.2008 
Gericht:  LSG Nordrhein-Westfalen
Ergebnis:  negativ 
Therapie:  Reopherese-Behandlung 
Indikation  trockene altersabhängige Makuladegeneration 
Schweregrad:  nicht hinreichend

Der langwierige Verlauf dieser Krankheit rechtfertige keine notstandsähnliche Extremsittutaion, die aus übergeordneten verfassungsrechtlichen Gründen die allgemeinen Regeln "übergesetzlich" modifiziert. (Rdn. 36); der Sehverlust auf nur einem Auge reicht im Übrigen nicht hin, um eine Gleichstellung mit einer lebensbedrohlichen Situation anzunehmen
Verfahrensgang:   

 

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