Aktenzeichen: | L 11 KR 46/07 |
Entscheidungsdatum: | 07.05.2008 |
Gericht: | LSG Nordrhein-Westfalen |
Ergebnis: | negativ |
Therapie: | Reopherese-Behandlung |
Indikation | trockene altersabhängige Makuladegeneration |
Schweregrad: |
nicht hinreichend Der langwierige Verlauf dieser Krankheit rechtfertige keine notstandsähnliche Extremsittutaion, die aus übergeordneten verfassungsrechtlichen Gründen die allgemeinen Regeln "übergesetzlich" modifiziert. (Rdn. 36); der Sehverlust auf nur einem Auge reicht im Übrigen nicht hin, um eine Gleichstellung mit einer lebensbedrohlichen Situation anzunehmen |
Verfahrensgang: |