Aktenzeichen: | L 4 KR 107/08 |
Entscheidungsdatum: | 08.10.2009 |
Gericht: | LSG Bayern |
Ergebnis: | negativ |
Therapie: | Rheopheresebehandlung |
Indikation | Trockene Maculadegeneration mit weichen Drusen |
Schweregrad: |
nicht hinreichend Erkrankung führt zu Sehbehinderungen, aber nicht zur vollständigen Erblindung, so dass keine gleichzusetzende Notstandssituation besteht, |
Bemerkung: | Weitere Ausdehnung der Nikolaus-Rspr. nicht zu befürworten, weil diese sonst sinnentleert würde, da nahezu jede schwere Krankheit ohne therapeutische Einwirkung irgendwann auch einmal lebensbedrohende Konsequenzen nach sich zieht |
Verfahrensgang: |