Aktenzeichen: | S 5 KR 5749/10 |
Entscheidungsdatum: | 26.07.2012 |
Gericht: | SG Freiburg |
Ergebnis: | negativ |
Therapie: | kombinierte Immun- und Kryotherapie |
Indikation | Mammakarzinomrezidiv |
Alternativen: |
verfügbar radikale Brustoperation und anschließender Bestrahlung/ und/oder Chemotherapie bestand eine dem allgemein anerkannten medizinischem Standard entsprechende Behandlungsmethode. Der Einwand der Klägerin, die mögliche operative Entfernung eines Körperorgans (linke Brust) sei ihr im Lichte des Schutzes der körperlichen Unversertheit aus Art. 2 Abs. 2 GG nicht zumutbar, greift schon im Ansatz nach Auffassung des Gerichts nicht durch. Es handele sich bei dem zu entfernenden Körperteil um kein gesundes Organ mehr, sondern um ein bereits schwer geschädigtes. |
Verfahrensgang: |