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Aktenzeichen:  L 5 KR 55/09 
Entscheidungsdatum:  04.02.2010 
Gericht:  LSG Nordrhein-Westfalen
Ergebnis:  negativ 
Therapie:  ambulante Therapeutische Apheresen 
Indikation  Infektion mit burgdoferi (Lyme-Borreliose) 
Schweregrad:  nicht hinreichend

bei der Lyme-Borreliose handelt es sich nicht um eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung,
Alternativen:  verfügbar

allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung: Antibiotikatherapie
Verfahrensgang:   

 

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