Aktenzeichen: | S 6 KR 46/08 |
Entscheidungsdatum: | 29.06.2010 |
Gericht: | SG Würzburg |
Ergebnis: | negativ |
Therapie: | Hyperthermiebehandlungen |
Indikation | Glioblastoma multiforme (hoch maligner hirneigener Tumor) |
Schweregrad: |
hinreichend Die Diagnose eines Glioblastoms stellt eine lebensbedrohliche und regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung dar. |
Alternativen: |
verfügbar es stand eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung zur Verfügung, die adjuvante Chemotherapie. Diese wurde auch über die vorgesehenen sechs Zyklen hinaus durchgeführt. Mit der Hyperthermiebehandlung hat die Klägerin (nur) eine zusätzliche Therapie im Rahmen einer erfolgreich durchgeführten Chemotherapie begonnen. Für diese außerdem |
Eignung: |
nein da keine systematischen Studien vorlägen und das im Ergebnis positive Sachverständigengutachten keine Belege für die Wirksamkeit aufzeige. |
Verfahrensgang: |