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Aktenzeichen:  L 1 KR 17/09 
Entscheidungsdatum:  15.10.2010 
Gericht:  LSG Berlin-Brandenburg
Ergebnis:  negativ 
Therapie:  Retard (Wirkstoff: Methylphenidat) 
Indikation  ADHS 
Schweregrad:  nicht hinreichend

Die Krankheitsfolgen seien zwar durchaus gravierend, dabei aber jedoch nicht so schwergradig, dass sie wertungsmäßig einer lebensbedrohlichen Erkrankung gleichkämen.
Eignung:  nein

Hier verneint das Gericht die Erfolgsaussicht im Hinblick auf die mit der Anwendung möglicherweise einhergehenden Gefahren.
Verfahrensgang:   

 

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