Aktenzeichen: | L 1 KR 17/09 |
Entscheidungsdatum: | 15.10.2010 |
Gericht: | LSG Berlin-Brandenburg |
Ergebnis: | negativ |
Therapie: | Retard (Wirkstoff: Methylphenidat) |
Indikation | ADHS |
Schweregrad: |
nicht hinreichend Die Krankheitsfolgen seien zwar durchaus gravierend, dabei aber jedoch nicht so schwergradig, dass sie wertungsmäßig einer lebensbedrohlichen Erkrankung gleichkämen. |
Eignung: |
nein Hier verneint das Gericht die Erfolgsaussicht im Hinblick auf die mit der Anwendung möglicherweise einhergehenden Gefahren. |
Verfahrensgang: |