Aktenzeichen: | S 12 KR 34/10 ER |
Entscheidungsdatum: | 01.11.2010 |
Gericht: | SG Kassel |
einstw. Rechtsschutz: | ER |
Ergebnis: | negativ |
Therapie: | prophylaktische Amputation der Brust beidseits mit Wiederaufbau |
Indikation | massive zystische Veränderungen beider Brüste, dadurch seit sieben Jahren verstärkte und dauerhafte Schmerzen. Außerdem starke seelische Beeinträchtigen in Zusammenhang mit Vorerkrankungen in der Familie |
Alternativen: |
verfügbar psychiatrische Behandlung |
Bemerkung: | Das Urteil lässt offen, ob im Hinblick auf den Brustkrebs bereits eine Erkrankung im Sinne § 27 SGB V vorliegt, die Behandlungsbedürftigkeit wird jedenfalls angezweifelt. |
Verfahrensgang: |