Aktenzeichen: | L 5 KR 177/10 |
Entscheidungsdatum: | 10.03.2011 |
Gericht: | LSG Nordrhein-Westfalen |
Ergebnis: | positiv |
Ergebnis-Typ: | > BVerfG |
Therapie: | LeukoNorm |
Indikation | Schwangerschaft - hohes Abortrisiko |
Schweregrad: |
hinreichend Es besteht Lebensgefahr für das Ungeborene. Aufgrund der wechselseitigen Abhängigkeit von Mutter und Kind ist diese Gefahr einer lebensbedrohlichen Situation der Mutter gleich zu werten. |
Alternativen: | nicht verfügbar |
Eignung: |
ja Im Rahmen der gebotenen Chancen-Risikobewertung ist zu berücksichtigen, dass die Medikation auch bei vorherigen Schwangerschaften der Klägerin angewendet worden ist, ohne das es zu Schädigungen gekommen ist. |
Verfahrensgang: |