Aktenzeichen: | L 5 KR 392/09 |
Entscheidungsdatum: | 22.03.2011 |
Gericht: | LSG Bayern |
Ergebnis: | negativ |
Therapie: | LeukoNorm |
Indikation | Spontanschwangerschaft - Gefahr eines immunologisch bedingten Aborts |
Schweregrad: |
nicht hinreichend Nach Auffassung des Gerichts drohte kein akuter Abort. Daher konnte die Frage, ob die verfassungskonforme Auslegung auch zum Schutze des ungeborenen Lebens geboten sei, dahinstehen. |
Verfahrensgang: |