Aktenzeichen: | L 1 KA 2/10 |
Entscheidungsdatum: | 04.05.2011 |
Gericht: | LSG Sachsen |
Ergebnis: | positiv |
Therapie: | palliative Chemo-Kombinnationstherapie Gemcitabin und Oxaliplatin |
Indikation | fortgeschrittenes inoperables Pankreakarzinom |
Schweregrad: | hinreichend |
Alternativen: |
nicht verfügbar Monotherapie mit Gemcitabin möglich, jeodhc fehlt es dabei am kurativen Ansatz. |
Eignung: |
ja Zwar konnte nach der zum Behandlungszeitpunkt erkennbaren Studienlage keine generelle Überlegenheit gegenüber der Standardtherapie festgestellt werden, jedoch eine Überlegenheit für Subgruppen, denen der Patient unterfiel. Wegen der Notwendigkeit der Beurteilung der individuellen Erfolgsaussichten genügt dies. Der palliativmedizinische Ansatz der strittigen Therapie steht der Anerkennung nicht entgegen (aA wohl: BSG, Urt. v. 5.5.2010 - B 6 KA 47 u. 48/09 R). |
Verfahrensgang: |