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Aktenzeichen:  S 14 KR 274/23 
Entscheidungsdatum:  23.09.2023 
Gericht:  SG Leipzig
einstw. Rechtsschutz:  ER 
Ergebnis:  positiv 
Therapie:  Hilfsmittel zur Durchführung einer Therapie mit Tumortherapiefeldern (TTF-Therapie) 
Indikation  Glioblastom (WHO Grad IV) 
Schweregrad:  hinreichend

Regelmäßig tödliche Krankheit
Alternativen:  nicht verfügbar

Heilungsmöglichkeit weder durch Standardtherapie noch jegliche andere
Bemerkung:  Ohne medizinisches Sachverständigengutachten durch das Gericht nicht eindeutig zu beantworten, jedoch besteht Möglichkeit des Anspruchs § 2 Abs. 1a SGB V. Es handelt sich um eine einstweilige Anordnung, der standgegeben wurde. Die Kosten sind zunächst zu tragen. 
Verfahrensgang: 
     

     

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