Aktenzeichen: | S 14 KR 274/23 |
Entscheidungsdatum: | 23.09.2023 |
Gericht: | SG Leipzig |
einstw. Rechtsschutz: | ER |
Ergebnis: | positiv |
Therapie: | Hilfsmittel zur Durchführung einer Therapie mit Tumortherapiefeldern (TTF-Therapie) |
Indikation | Glioblastom (WHO Grad IV) |
Schweregrad: |
hinreichend Regelmäßig tödliche Krankheit |
Alternativen: |
nicht verfügbar Heilungsmöglichkeit weder durch Standardtherapie noch jegliche andere |
Bemerkung: | Ohne medizinisches Sachverständigengutachten durch das Gericht nicht eindeutig zu beantworten, jedoch besteht Möglichkeit des Anspruchs § 2 Abs. 1a SGB V. Es handelt sich um eine einstweilige Anordnung, der standgegeben wurde. Die Kosten sind zunächst zu tragen. |
Verfahrensgang: |