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Aktenzeichen:  B 1 KR 7/22 R 
Entscheidungsdatum:  24.01.2023 
Gericht:  BSG 
Ergebnis:  negativ 
Therapie:  Fertigarzneimittel Cytotect CP Biotest (CMV-Hyperimmunglobulin als Infusionslösung) 
Indikation  Primärinfektion mit dem humanen Zytomegalievirus (CMV), drohende Übertragung auf das ungeborene Kind  
Schweregrad:  nicht hinreichend

Behandlungsbedürftige Krankheit liegt vor, sie ist aber nicht lebensbedrohlich oder tödlich
Bemerkung:  Ausführlich zum Urteil die Beiträge von Huster/Wiese: Wahrscheinlichkeiten und Prinzipien – zur verfassungsrechtlichen Notwendigkeit konkreter Abwägungen im Leistungsrecht der GKV, VSSAR 2023, 273-301 Auf dem Nikolaus-Schlitten in die Verfassungswidrigkeit? Verfassungsrechtliche Einwände gegen ein neues Urteil des BSG, Gesundheitsrecht.blog Nr. 19, 2023.  
Verfahrensgang: 
     

     

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