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Aktenzeichen:  L 4 KR 310/19 
Entscheidungsdatum:  13.12.2021 
Gericht:  LSG Niedersachsen-Bremen
Ergebnis:  positiv 
Ergebnis-Typ:  > BVerfG 
Therapie:  Versorgung mit dem OkuStim-System (Stimulierung der Netzhaut mit elektrischen Strömungen) 
Indikation  Retinopathia pigmentosa beidseits 
Schweregrad:  hinreichend

Notstandsähnliche Situation ist gegeben, denn die gegenständlich begehrte Behandlung ist die letzte Möglichkeit, gegen die völlige Erblindung vorzugehen.
Eignung:  ja

Die TES-Therapie wird gezielt zur Verlangsamung des irreparablen Verlusts der Sehfähigkeit eingesetzt.
Bemerkung:  Hier wird entgegen der Judikatur des BSG nicht auf den zeitlichen Moment abgestellt, sondern vertreten, dass ein Anspruch bestünde, da der irreperable Verlust der Sehkraft drohe und es wegen der Sicherheit des Eintritts in der Zukunft nicht auf einen unmittelbar drohenden Verlust ankäme. 
Verfahrensgang: 
     

     

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