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Aktenzeichen:  L 4 KR 349/18 
Entscheidungsdatum:  08.10.2020 
Gericht:  LSG Bayern
Ergebnis:  negativ 
Therapie:  Versorgung mit Avastin 
Indikation  rezidiviertes Glioblastom 
Eignung:  nein

Nicht-Weiter-Verfolgung des Zulassungsverfahrens aus 2009 und die 2014 erfolgte Versagung der Zulassungserweiterung für Avastin durch die EMA sperren laut des Gerichtes die Versorgung mit Avastin beim Glioblastom
Verfahrensgang: 
     

     

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