Aktenzeichen: | B 1 KR 22/18 R |
Entscheidungsdatum: | 19.03.2020 |
Gericht: | BSG Kassel |
Ergebnis: | sonstig |
Ergebnis-Typ: | > BVerfG |
Therapie: | Off-Label-Use von Rituximab |
Indikation | blasenbildende Autoimmunerkrankung in Form eines Schleimhautpemphigoids |
Schweregrad: |
nicht hinreichend Die wertungsmäßige Vergleichbarkeit zu einer regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheit beziehe sich allein auf Schwere und Ausmaß der Beeinträchtigung, die der Erkrankung folgt. Die Anforderungen an Zeitdruck und akuten Behandlungsbedarf werden durch die Ausweitung auf "wertungsmäßig vergleichbare" Krankheiten nicht abgesenkt. |
Verfahrensgang: |