Aktenzeichen: | S 9 KR 795/18 |
Entscheidungsdatum: | 11.10.2019 |
Gericht: | SG Karlsruhe |
Ergebnis: | positiv |
Therapie: | PET-CT |
Indikation | Prostatakarzinom |
Schweregrad: |
nicht hinreichend Die Entscheidung schließt an an das BSG-Urteil vom 24.4.2018 - B 1 KR 29/17 R, wonach § 2 Abs. 1a SGB V einen Anspruch auf PET-CT begründen kann, wenn einerseits bei unterstelltem operablem Primärkarzinom ein Zuwarten einen (schnelleren) tödlichen Krankheitsverlauf innerhalb eines kürzeren, überschaubaren Zeitraums mit großer Wahrscheinlichkeit bedeuten würde, andererseits bei unterstelltem nicht operablem Karzinom der Eingriff selbst unmittelbar lebensgefährlich ist oder seine Folgen einen schnelleren tödlichen Krankheitsverlauf innerhalb eines kürzeren, überschaubaren Zeitraums mit großer Wahrscheinlichkeit bedeuten würden, und es kein anderes geeignetes diagnostisches Verfahren mehr gibt. |
Alternativen: | nicht verfügbar |
Eignung: | ja |
Verfahrensgang: |