Aktenzeichen: | L 11 KR 3947/18 |
Entscheidungsdatum: | 05.11.2019 |
Gericht: | LSG Baden-Württemberg |
Ergebnis: | negativ |
Therapie: | Iluvien (Arzneimittel) |
Indikation | Irvine-Glass-Syndrom (postoperatives zystoides Makulaödem) + Glaukom |
Schweregrad: |
hinreichend Die drohende Erblindung wird hier als wertungsmäßig vergleichbare Erkrankung gemäß § 2 Abs. 1a SGB V eingeordnet. Der Anspruch folgt damit nur aus § 2 Abs. 1a SGB V, nicht aber aus der enger gefassten Rechtsprechung des BVerfG. |
Alternativen: |
verfügbar Grundsätzlich standen in diesem Fall nur zwei Arzneimittel zur Verfügung, die für die Indikation nicht zugelassen waren. Den medizinischen Erkenntnisstand bewertete der Senat bezüglich des begehrten Iluvien und des bis dahin angewandten Ozurdex als ähnlich, jedenfalls hinreichend. Da nach bisherigem Kenntnisstand Iluvien bei bestehendem Klaukom kontraindiziert sei, beschränke sich der Anspruch des Patienten hier aber trotz Nachteilen in der Anwendung auf Ozurdex. Auch auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens beurteilte der Senat die Anwendung von Ozurdex als risikoärmer und damit vorzugswürdig. |
Verfahrensgang: |