Aktenzeichen: | L 3 KA 110/16 |
Entscheidungsdatum: | 28.08.2019 |
Gericht: | LSG Niedersachsen-Bremen |
Ergebnis: | negativ |
Therapie: | IVIG-Therapie (intravenöse Immunglobuline - Octagam) |
Indikation | Multiple Sklerose |
Schweregrad: |
nicht hinreichend Der Senat geht unter Berufung auf BSG-Rechtsprechung davon aus, dass MS als schwere aber nicht unmittelbar lebensbedrohliche Krankheit ist und insofern ein Anspruch auf Grundlage des Nikolaus-Beschlusses nicht in Betracht komme. Ein Anspruch aus § 2 ABs. 1a SGB V bestehe ebenfalls nicht, da die Vorschrift nicht rückwirkend angewendet werden könne. |
Verfahrensgang: |