Aktenzeichen: | L 5 KR 677/18 B ER |
Entscheidungsdatum: | 03.12.2018 |
Gericht: | LSG Nordrhein-Westfalen |
einstw. Rechtsschutz: | ER |
Ergebnis: | negativ |
Therapie: | LDL-Apherese bei isolierter Lp(a)-Erhöhung |
Indikation | kardiovaskuläre Erkrankung ohne eindeutig dokumentierte Progredienz |
Schweregrad: |
nicht hinreichend Im Reha-Entlassungsbericht war dem Antragssteller eine körperliche Belastbarkeit für mittelschwere Tätigkeiten in einem zeitlichen Umfang von mehr als sechs Stunden täglich bescheinigt worden. Das Gericht sah dadurch einen wesentlichen Unterschied zum Beschluss des BVerfG vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06. |
Verfahrensgang: |