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Aktenzeichen:  L 5 KR 677/18 B ER 
Entscheidungsdatum:  03.12.2018 
Gericht:  LSG Nordrhein-Westfalen
einstw. Rechtsschutz:  ER 
Ergebnis:  negativ 
Therapie:  LDL-Apherese bei isolierter Lp(a)-Erhöhung 
Indikation  kardiovaskuläre Erkrankung ohne eindeutig dokumentierte Progredienz 
Schweregrad:  nicht hinreichend

Im Reha-Entlassungsbericht war dem Antragssteller eine körperliche Belastbarkeit für mittelschwere Tätigkeiten in einem zeitlichen Umfang von mehr als sechs Stunden täglich bescheinigt worden. Das Gericht sah dadurch einen wesentlichen Unterschied zum Beschluss des BVerfG vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06.
Verfahrensgang: 
     

     

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