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Aktenzeichen:  B 1 KR 36/17 
Entscheidungsdatum:  11.09.2018 
Gericht:  BSG Kassel
Ergebnis:  negativ 
Therapie:  Versorgung mit Avastin (Arzneimittel) 
Indikation  rezidivierendes Glioblastom (Glioblastoma multiforme) 
Schweregrad:  hinreichend
Alternativen:  nicht verfügbar

vorangegangen waren drei Operationen, Radiochemotherapie und isolierte Chemotherapie
Eignung:  nein

Das BSG bestätigt seine Rechtsprechung, nach der ein Anspruch auf Arzneimittel ausgeschlossen ist, für die eine Genehmigung in einem Zulassungsverfahren abzulehnen war.
Verfahrensgang: 
     

     

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