Aktenzeichen: | B 1 KR 29/17 R |
Entscheidungsdatum: | 24.04.2018 |
Gericht: | BSG Kassel |
Ergebnis: | sonstig |
Therapie: | PET/CT (kombinierte Positronenemissionstomographie / Computertomographie) |
Indikation | Dickdarmkarzinom |
Bemerkung: | Die Entscheidung ist insofern hervorzuheben, als nur selten Untersuchungsmethoden (nicht: Behandlungsmethoden) Gegenstand des Rechtsstreits sind. Das BSG hebt hervor, dass § 2 Abs. 1a SGB V nicht nur Ansprüche erfasse, die auf therapeutische Maßnahmen gerichtet sind, sondern auch Ansprüche, die diagnostische Maßnahmen zum Gegenstand haben. |
Verfahrensgang: |